Unterhaltsschulden

Wann entstehen Unterhaltsschulden? Wie wirken sie sich in der Privatinsolvenz aus? Wie kommt die Unterhaltsvorschusskasse ins Spiel? – Haben Sie Unterhaltsschulden? Wir finden einen Weg für Sie aus der Schuldenfalle. 

Was sind Unterhaltsschulden?

Unterhaltsschulden entstehen wenn einer Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen wird. Zum Beispiel bei alleinerziehenden Elternteilen, besteht gegen den anderen Elternteil dem Kind gegenüber ein Anspruch auf Unterhaltszahlung gem. §§ 1601, 1589 BGB. Welche Auswirkungen haben nun Ihre Unterhaltsschulden? – Sie sind nicht machtlos, gerne beraten Sie unsere Experten zu den rechtlichen Möglichkeiten. 

Werden mir meine Unterhaltsschulden nach der Insolvenz erlassen?

Grundsätzlich sind Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst. Die Restschuldbefreiung tritt nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase ein, sie markiert das Ende einer erfolgreich durchlaufenen Insolvenz. Allerdings gibt es von dem Grundsatz des Erlasses der Unterhaltsschulden auch Ausnahmen.

Ausnahmen:

Es gibt 2 Ausnahmen, bei welchen die Unterhaltsschulden nicht erlassen werden.

1. Strafrechtliche Aspekte: Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht wird als Straftat betrachtet und gemäß § 170 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet. Nach § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 170 StGB können aus dieser Straftat resultierende Ersatzansprüche als unerlaubte Handlung betrachtet werden. Solche Ansprüche unterliegen nicht der Restschuldbefreiung, wodurch der Schuldner auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens für diese Verpflichtungen haftbar bleiben könnte.

 

2. Vorsätzliche und pflichtwidrige Unterlassung der Zahlung: Wenn der gesetzlich Unterhaltsverpflichtete vorsätzlich und gegen seine Pflichten verstoßend keinen Unterhalt leistet, kann dies gemäß § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) dazu führen, dass die Restschuldbefreiung ausgeschlossen wird. Mit anderen Worten, wenn der Schuldner bewusst und pflichtwidrig handelt, könnte die Gewährung der Restschuldbefreiung in Frage gestellt werden.

 

Daraus ergibt sich, dass Unterhaltsschulden nicht erlassen werden, wenn die Verpflichtung gesetzlich bestand, der Schuldner dazu wirtschaftlich in der Lage war, aber dennoch vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hat.

 

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Haben Sie Unterhaltsschulden oder es wurde eine Klage wegen dieser gegen Sie eingereicht? Lohnt sich der Gang in die Insolvenz für mich? Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie innerhalb unserer unverbindlichen und kostenfreien Schuldenanalyse. Wir von der kostenlosen Schuldnerberatung Berlin bieten Ihnen im Anschluss kostenfreie Erstgespräche bei renommierten Anwälten an.

Die Unterhaltsvorschusskasse

Ein Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse ermöglicht es, von zahlungsunfähigen oder -unwilligen Elternteilen Unterhaltszahlungen zu erhalten. Die staatliche Unterhaltsvorschusskasse gewährt einen Vorschuss auf die Unterhaltspflichten für Kinder unter 18 Jahren, die in Deutschland leben und keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt und berücksichtigt dabei das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld. Die Beträge erhöhen sich jährlich, seit dem 1. Januar 2024 liegen sie maximal bei Kindern von 0 – 5 Jahren bei 230 Euro, von 6 – 11 Jahren bei 301 Euro und bei 12 – 17 Jahren bei 395 Euro monatlich.

Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse

Das Jugendamt gewährt Unterhaltsvorschuss, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlen kann. Die Forderung des Jugendamts verjährt in 3 Jahren, und es kann einen Zwangsvollstreckungstitel erwirken. Laut einem BGH-Urteil von 2000 geht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auf die jeweiligen Leistungsträger des Bundeslandes über.

Ein weiteres BGH-Urteil von 2010 besagt, dass § 170 StGB ein Schutzgesetz zugunsten des Jugendamts ist. Selbst bei Insolvenz des zahlungspflichtigen Elternteils ist der Anspruch des Jugendamts nicht von der Restschuldbefreiung betroffen. Der Anspruch wird zur Insolvenztabelle angemeldet (§§ 302 Nr. 1, 174 Abs. 2 InsO).

Zusammengefasst: Das Jugendamt schützt die finanzielle Sicherheit von Kindern durch Unterhaltsvorschuss. Der Anspruch des Jugendamts ist rechtlich geschützt und bleibt auch bei Insolvenz des zahlungspflichtigen Elternteils bestehen.

Ihre Handlungsmöglichkeiten als Schuldner

Als Schuldner haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Beispielsweise lässt sich teils ein Vergleich mit dem Jugendamt herbeiführen und es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei einer sehr höhen Schuldensumme, auch bei verschiedenen Gläubigern kann dennoch eine Insolvenz der richtige Weg sein. Einer unserer Experten berät Sie gerne! Zusammen finden wir die Lösung für Ihr Schuldenproblem. 

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Bei der Auswahl unserer Partner für die Vermittlung kostenloser Schuldnerberatungstermine legen wir hohe Standards an. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihnen genau den richtigen Partner zur Seite stellen. Neben fachlichen Kenntnissen, legen die kostenlose Schuldnerberatung Berlin höchsten Wert auf menschliche Qualitäten. Vertraulichkeit und Integrität stehen auch bei uns selbst naturgemäß im Vordergrund. Sie können sich bei dem Besuch unserer Website darauf verlassen, dass Ihre Daten in guten Händen sind und keinesfalls gegen Ihren Willen an unbefugte Dritte weitergegeben werden.