Pfändungsfreigrenze 2024/ Basisfreibetrag 2024

Die Pfändungsfreigrenze 2024 (teilweise auch Basisfreibetrag 2024 genannt) gibt Auskunft darüber, ab welcher Höhe des Einkommens eine Lohnpfändung erfolgen kann. Sie dient der Sicherung des Existenzminimums des Schuldners. Jedes Jahr wird die Pfändungsfreigrenze (oder auch Basisfreibetrag) neu festgelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür befindet sich in der Zivilprozessordnung (850c ZPO). Jedes Jahr im Frühling werden die unpfändbaren Grenzen neu bestimmt und erhöhen sich immer zum 1- Juli des Jahres. Die Pfändungsfreigrenze 2024 (Basisfreibetrag 2024) liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 1402,28€ bis zu diesem Einkommen kann im Rahmen einer Lohnpfändung dementsprechend nichts gepfändet werden. Der Betrag kann sich ggf. erhöhen, sollten Unterhaltsverpflichtungen vorliegen. 

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Abhängigkeit der Pfändungsfreigrenze 2024/Basisfreibetrag 2024 von der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen

Individuell kann die Pfändungsfreigrenze 2024 (Basisfreibetrag 2024) in Abhängigkeit der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen des Schuldners erhöht werden. Auch hierzu werden regelmäßig in jährlichen Abständen diese pfändungsfreien Beträge angepasst. Sollten Sie sich als von einer Lohnpfändung betroffener Schuldner sich in einer solchen Situation befinden so können Sie entweder mit der Pfändungstabelle 2024 oder mit dem Pfändungsrechner 2024 Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze 2024 (Ihren Basisfreibetrag 2024) ablesen bzw. errechnen lassen. 

Bedeutung der Pfändungsfreigrenze 2024 (Basisfreibetrag 2024) für das P-Konto

Die Pfändungsfreigrenze (Basisfreibetrag) ist zugleich der Betrag, für den ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Pfändungsschutz gewährt wird. Auf Antrag bei der Bank kann Ihr Konto kostenlos bei Bedarf in ein solches umgewandelt werden, aber Achtung ein Pfändungsschutzkonto ist kein Sparkonto! Dieser liegt dementsprechend bei monatlich 1.402,28 €. Das heißt 1.402,28 € müssen dem Inhaber des Pfändungsschutzkonto monatlich auf jeden Fall erhalten bleiben und dürfen nicht gepfändet werden. Der Betrag kann auf Antrag bei der Bank oder ggf. bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhöht werden, wenn beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen vorliegen. Für mehr Informationen zu diesem Thema buchen Sie gerne einen Termin bei einem unserer Insolvenzrechtsexperten.

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