Die Pfändungsfreigrenze 2022 2023 (teilweise auch Basisfreibetrag 2022 2023 genannt) gibt Auskunft darüber, ab welcher Höhe des Einkommens eine Lohnpfändung erfolgen kann. Sie dient der Sicherung des Existenzminimums des Schuldners. Alle zwei Jahre wird die Pfändungsfreigrenze (Basisfreibetrag) neu festgelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür befindet sich in der Zivilprozessordnung (850c ZPO). Alle zwei Jahre werden die unpfändbaren Grenzen neu bestimmt. Die Pfändungsfreigrenze 2022 (Basisfreibetrag 2022) liegt seit dem 1. Juli 2022 bei 1.330,16€. bis zu diesem Einkommen kann im Rahmen einer Lohnpfändung dementsprechend nichts gepfändet werden.
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Abhängigkeit der Pfändungsfreigrenze 2022 /Basisfreibetrag 2022 von der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen
Individuell kann die Pfändungsfreigrenze 2022 2023 (Basisfreibetrag 2022 2023) in Abhängigkeit der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen des Schuldners erhöht werden. Auch hierzu werden regelmäßig in zweijährlichen Abständen diese pfändungsfreien Beträge angepasst. Sollten Sie sich als von einer Lohnpfändung betroffener Schuldner sich in einer solchen Situation befinden so können Sie entweder mit der Pfändungstabelle 2022 oder mit dem Pfändungsrechner 2022 2023 Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze 2022 2023 (Ihren Basisfreibetrag 2022 2023) ablesen bzw. errechnen lassen.
Bedeutung der Pfändungsfreigrenze 2022 (Basisfreibetrag 2022) für das P-Konto
Die Pfändungsfreigrenze (Basisfreibetrag) ist zugleich der Betrag, für den ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Pfändungsschutz gewährt wird. Dieser liegt dementsprechend bei monatlich 1.330,16 €. Das heißt 1.330,16 € müssen dem Inhaber des Pfändungsschutzkonto monatlich auf jeden Fall erhalten bleiben und dürfen nicht gepfändet werden. Der Betrag kann auf Antrag bei der Bank oder ggf. bei dem zuständigen Insolvenzgericht erhöht werden. Für mehr Informationen zu diesem Thema buchen Sie gerne einen Termin bei einem unserer Insolvenzrechts-experten.
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