Lohnpfändung

Wenn Sie als Schuldner sich Kreditraten oder ähnliches nicht mehr leisten können, kann es zu einer sogenannten Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung genannt) kommen. Hierfür muss zunächst ein ein sogenannter rechtskräftiger Titel gegen den Schuldner durch den Gläubigers erwirkt werden. Dieser kann zum einen in einem Endurteil (§ 704 ZPO) oder in einem weiteren Vollstreckungstitel (Bspw. notarielles Schuldanerkenntnis/Vollstreckungsbescheid) liegen. 

Der Antrag auf Lohnpfändung beim Gericht

Mit einem solchen rechtskräftigen Titel kann sich der Schuldner an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden und eine Lohnpfändung (Gehaltspfändung) beantragen. Sollten die Voraussetzungen stimmen, so kann das Gericht einen Pfändungsbeschluss erlassen. Welches das für Sie zuständige Vollstreckungsgericht ist, ergibt sich aus den Zuständigkeiten der Insolvenzordnung (§ 3 InsO).

Was bedeutet die Lohnpfändung für den Schuldner?

Sind Sie von einer Lohnpfändung betroffen, so wird so lange bis ihre Schulden getilgt sind, der pfändbare Teil Ihres Lohnes an Ihre Gläubiger abgeführt, oder eben bis die Insolvenz endet und es zur Restschuldbefreiung kommt. Wie hoch dieser pfändbare Anteil ist, können Sie sowohl mit der aktuellen Pfändungstabelle, als auch mit dem aktuellen Pfändungsrechner ermitteln. 

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