Kontopfändung

Wenn Sie als Schuldner die Forderungen gegen Sie nicht mehr begleichen können, kann es zu einer Zwangsvollstreckung in Form einer Kontopfändung kommen. Der Gläubiger kann so relativ schnell auf Ihre Ersparnisse zurückgreifen und sich seine zustehenden Forderungen sichern. Auf eine Kontopfändung müssen Sie schnell reagieren, damit wenigstens der Pfändungsfreibetrag zum Leben verbleibt. 

Was bedeutet die Kontopfändung für den Schuldner?

Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen wird das Guthaben in Höhe der Forderung auf Ihrem Konto für den Gläubiger gesperrt. Anschließend wird der gesperrte Betrag an den Gläubiger abgeführt. Auszahlungen sind nur noch möglich wenn das Guthaben die Forderungen der Gläubiger übersteigt. Ohne Maßnahmen von Ihnen gibt es keinerlei Schutz. Ihnen steht aber zumindest einen Teil Ihres Geldes zum Leben zu, der aktuelle Freibetrag, welcher eine Lebensgrundlage sichern soll beträgt: 1.402,28 Euro. Sie sind allerdings nicht machtlos einer Kontopfändung ausgeliefert. 

Was braucht es für eine Kontopfändung?

  1. Wie kommt es Überhaupt zu einer Kontopfändung? Der Gläubiger kann nicht einfach Ihr Konto pfänden.

    Vollstreckbarer Titel:

    • Vor einer Kontopfändung ist ein vollstreckbarer Titel erforderlich, z.B. ein Vollstreckungsbescheid oder notarielles Schuldanerkenntnis. Dieser Titel liegt in Form eines Endurteils gem. § 704 ZPO vor. Diesen erwirkt der Gläubiger beim Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.
  2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss:

    • Das Amtsgericht erlässt auf Basis des vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Dieser ermöglicht dem Gläubiger die Kontopfändung, also Sperrung und Überweisung des zu pfändenden Betrags.
  3. Zustellung durch den Gerichtsvollzieher:

    • Die Kontopfändung wird wirksam, wenn der PfÜB dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Dies informiert den Schuldner offiziell über die Einleitung der Kontopfändung. Vorher ist der Gläubiger nicht befugt rechtliche Schritte einzuleiten.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Um sich vor einer Kontopfändung zu schützen bietet es sich an, so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten zu lassen. Die Umwandlung von Ihrem bisherigen Konto in ein P-Konto erfolgt auf Antrag bei der Bank und ist kostenlos. Anschließend ist ein Bestimmter Betrag pfändungssicher und steht Ihnen monatlich zum Leben immer zu (§ 850k ZPO). Dieser liegt aktuell bei 1.402,28 Euro monatlich, abhängig davon, ob Unterhaltsverpflichtungen o. ä. vorliegen kann der Betrag mit Nachweisen beim zuständigen Vollstreckungsgericht erhöht werden.

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